Monday, 2 October 2017

10b5 1 Plan Aktienoptionen


SEC-Gesetz: Regel 10b5-1 Handelspläne Was ist eine Regel 10b5-1 Handelsplan SEC Regel 10b5-1 bietet eine Verteidigung gegen Anklagen des Insiderhandels, wenn Sie später Handel handeln, während Sie vertrauliche, wichtige Informationen über Ihr Unternehmen kennen. Ein Regel 10b5-1 Handelsplan ist ein Programm für den periodischen Kauf und Verkauf Ihres Bestandes, der die Anforderungen dieser SEC-Regel erfüllt. Wenn sie ordnungsgemäß erstellt wurden, bieten diese Pläne Unternehmen Insider (in der Regel Führungskräfte, sondern auch jede Person, die Aktien oder Optionen) mit einem Weg, um ihr Interesse an Unternehmensaktien zu diversifizieren und hoffentlich die Medien und Marktreaktion auf Executive-Aktienverkäufe zu verwalten. In der Regel geben diese vorab festgelegten Handelspläne die Anzahl der zu verkaufenden (oder gekauften) Aktien zum Preis und Datum detailliert an und haben eine Formel oder einen Algorithmus, der den Handel und die Anzahl der beteiligten Aktien auslöst. In der Interpretation von Experten, eine einfache Limit Order (z. B. verkaufen 5.000 Aktien, wenn die Aktie trifft 22) nicht erstellen eine Regel 10b5-1 Handelsplan. Wenn ihre Bedingungen erfüllt sind, stellt Regel 10b5-1 (c) eine bejahende Verteidigung in Rechtsstreitigkeiten über Insiderhandel dar. Diese Voraussetzungen beinhalten: Ihre Verkäufe oder Einkäufe folgten einem detaillierten Plan oder einer Vereinbarung, die festgestellt wurde, als Sie sich nicht über materielle und nicht offenbarte Informationen über die Firma erwischten, die Ihre Transaktionen entweder von einer unabhängigen Person vorgenommen wurden, die Ihren Voranweisungen folgen muss, wann sie handeln oder durch eine Person, die Sie Ermessen erteilt haben, so dass Sie keinen späteren Einfluss haben (z. B. nach einem blinden Vertrauen, Vollmacht oder Makler diskretionäre Konto) Beispiel: Ein schriftlicher Einjahresvertrag zwischen Führungskraft und Makler, der den Makler anweist, 10.000 Aktien zu verkaufen Ersten Handelstag eines jeden Monats und doppelt so viele Aktien (20.000), wenn der Preis um 5 seit dem Vorverkaufsdatum gestiegen ist. Bevor Sie einen Regel 10b5-1 Handelsplan einrichten, wenden Sie sich an den Unternehmensrat und Ihren Anwalt: Praktiken unter dieser Regel , Die im Jahr 2000 verabschiedet wurden, entwickeln sich noch. Die meisten Unternehmen verlangen, dass Sie während eines bestimmten Zeitfensters Pläne machen (manche Unternehmen verlangen auch, dass der erste Handel in das nächste Fenster verschoben wird) und verbietet die Planung von automatischen Trades während regelmäßiger Blackout-Perioden (zB zwei Wochen vor einer vierteljährlichen Gewinnmitteilung) . Siehe die FAQ über die sich entwickelnden Best Practices für Regel 10b5-1 Pläne. Alle anderen Voraussetzungen für Aktienverkäufe, wie z. B. für Führungskräfte nach Regel 144 und § 16., gelten weiterhin. Regel 10b5-1 betrifft nur eine Insider-Handelsverteidigung gegen Verstöße gegen Regel 10b-5. Alert: Die SEC ist auch auf der Suche nach Missbräuchen der Regel 10b5-1 Handelspläne. Es konzentrierte sich vor allem auf Änderungen und Kündigungen von Plänen und auf die Frage, ob die Inhaber von Plänen wirklich keine Marktbewegungsinformationen kennen, wenn sie die Geschäfte im Rahmen des Plans vorgingen. Zum Beispiel hat die SEC im Juni 2009 den ehemaligen CEO von Countrywide Financial, Angelo Mozilo, mit Insiderhandel belastet. Die SEC behauptete, dass er im Oktober, November und Dezember 2006 vier Executive-Aktienverkaufspläne für sich selbst vorgestellt habe, während er sich über materielle, nichtöffentliche Informationen über Countrywides, die das Kreditrisiko erhöhen, und die erwartete schlechte Performance der landeswährenden Darlehen bewusst sei. Er hat dann später Optionen ausgeübt und verkaufte Aktien unter diesen schriftlichen Handelsplänen. Schließlich, im Oktober 2010, stimmte Herr Mozilo zu, die größte SEC-Strafe durch eine Hauptgeschäftsführung der Gesellschaft zu zahlen, zusammen mit einer 45 Million Verzicht auf schlecht erlangte Gewinne, um die Offenlegungsverletzung und die Insider-Handelsgebühren zu begleichen. Nach zwei Artikeln veröffentlicht von The Wall Street Journal Ende 2012 (Executives Good Luck in Trading Own Stock am 27. November und Trading Plans Under Fire am 13. Dezember), kann die SEC die Vorschriften über Regel 10b5-1 Pläne schärfen. Die Autoren dieser Artikel belegen Beispiele und Daten, die Fragen über das Timing von Trades durch einige Führungskräfte aufwerfen. Regel 10b5-1 Was ist die Regel 10b5-1 Regel 10b5-1 wird von der Securities Exchange Commission (SEC) eingerichtet, um Insider zu erlauben Öffentlich gehandelte Unternehmen, um einen Handelsplan für den Verkauf von Aktien zu erstellen, die sie besitzen. Regel 10b5-1 ermöglicht es großen Inhabern, eine vorbestimmte Anzahl von Aktien zu einem vorbestimmten Zeitpunkt zu verkaufen. Viele Führungskräfte nutzen 10b5-1 Pläne, um Anschuldigungen des Insiderhandels zu vermeiden. BREAKING DOWN Regel 10b5-1 Regel 10b5-1 ermöglicht es Insistern, in der Lage sein, vorgegebene Trades zu machen, während sie Insiderhandel Gesetze sowie Vermeidung von Vorwürfen von diesen auch. Es gibt einen allgemeinen Überblick und geplante Richtlinien für die Festlegung eines geeigneten 10b5-1 Planes. Es ist nicht ungewöhnlich, einen großen Inhaber zu sehen, der einige seiner Anteile in regelmäßigen Abständen verkauft. Zum Beispiel kann ein Direktor der XYZ Corporation beschließen, 5.000 Aktien am zweiten Mittwoch jeden Monat zu verkaufen. Um Konflikte zu vermeiden, müssen 10b5-1 Pläne erstellt werden, wenn der Einzelne keine materiellen nichtöffentlichen Informationen kennt. Überblick über einen 10b5-1 Plan Nach Regel 10b5-1, Regisseure und andere große Insider in der Firma große Aktionäre, Offiziere und andere, die in der Lage sind, auf Material nichtöffentlichen Informationen (MNPI) zugreifen können, sind in der Lage, einen schriftlichen Plan, dass Details, wenn sie werden In der Lage sein, Aktien zu einem bestimmten Zeitpunkt planmäßig zu kaufen oder zu verkaufen. Es wird so etabliert, dass die Insider die Möglichkeit haben, Aktien zu kaufen oder zu verkaufen, wenn sie nicht in der Nähe von MNPI sind. Dies ermöglicht auch Unternehmen, 10b5-1 Pläne in großen Aktienrückkäufen zu nutzen. Für den Insider, um in diesen Plan einzutreten, muss er keinen Zugang zu der MNPI über irgendetwas über das Unternehmen sowie die Unternehmen Wertpapiere haben. Der Plan muss drei verschiedenen Kriterien entsprechen: 1. Der Preis und der Betrag müssen angegeben werden (dies kann einen festgelegten Preis enthalten) und bestimmte Termine der Verkäufe oder Käufe sind zu beachten. 2. Metriken hinter der Methode des Kaufens oder der Verkaufsmethode müssen qualifiziert sein, die Bestimmung der Mathematik hinter der Bestimmung des Preises und des Datums. 3. Der Plan muss dem Makler das Recht erlauben, zu bestimmen, wann der Verkauf oder der Kauf erfolgen soll, solange der Broker dies ohne MNPI macht, um mit Insiderhandelsgesetzen übereinzustimmen. Leitlinien Es wird empfohlen, dass Unternehmen eine Führungskraft dazu ermächtigen, einen 10b5-1-Plan zu ändern oder zu verabschieden, wenn die Führungskräfte die Wertpapiere im Tandem mit ihrer Insider-Handelspolitik handeln dürfen. Regel 10b5-1 hält alle Insider davon ab, einen Plan zu ändern oder zu verabschieden Sind im Besitz von MNPI. Es gibt nichts in den SEC-Gesetze, die es notwendig machen, die Verwendung von Regel 10b5-1 an die Öffentlichkeit zu veröffentlichen, aber das bedeutet nicht, dass Unternehmen die Informationen trotzdem nicht freigeben sollten. Ankündigungen der Verwendung von Regel 10b5-1 sind hilfreich, um die Öffentlichkeitsarbeitsprobleme abzuwehren und hilft Investoren, die Logistik hinter bestimmten Insider-Trades zu verstehen. Regel 10b5-1 Trading-Plan Dieser Trading-Plan (der 147Trading Plan148) wird am 9. März 2011 eingegangen (147Seller146s Adoption Date148) zwischen Harry O. Nicodemus IV (147Seller148) und UBS Financial Services Inc. (147UBSFS148) zum Zwecke der Veräußerung von Stammaktien (147Stock148) der Omega Protein Corporation (147Issuer148). OME (Ticker). Einschließlich der Aktien, die der Verkäufer berechtigt ist, im Rahmen der ausstehenden Aktienoptionen (147die Options148) Aktien, die vom Verkäufer erworben wurden, gemäß dem Aktienkaufplan der Emittentin (147ESPP Stock148) Aktien zu erwerben, die bei der Ausübung ausstehender beschränkter Aktieneinheiten von der Emittentin erworben wurden (147RSUsRSAs148) und der Aktie, die bei der Ausübung ausstehender Performance Share Awards von der Emittentin (147PSAs148), die in Anlage A aufgeführt sind, gemäß Regel 10b5-1 (c) (1) des Securities Exchange Act von 1934 in der geänderten Fassung ( Das 147Exchange Act148). Verkäufer und UBSFS stimmen wie folgt überein: 1. Spezifischer Verkaufsplan UBSFS als Bevollmächtigter verpflichtet sich, im Namen des Verkäufers den Verkauf von Beständen gemäß den in Anhang A (147Trading Instructions148) festgelegten spezifischen Anweisungen zu bewirken. UBSFS146s Verpflichtungen aus diesem Handelsplan werden erst wirksam, wenn UBSFS diesen Handelsplan genehmigt und akzeptiert. 2. GebührenKommissionen. Der Verkäufer zahlt UBSFS 0,10 je Aktie der Aktie, die mit solchen Beträgen verkauft wird, die von UBSFS von den Erlösen aus Verkäufen im Rahmen dieses Handelsplans abgezogen werden. Verkäufer146s Vertretungen und Garantien. Der Verkäufer vertritt und garantiert, dass: (a) dem Verkäufer keine wesentlichen nichtöffentlichen Informationen über die Emittentin oder irgendwelche Wertpapiere der Emittentin bekannt sind. (B) Der Verkäufer tritt diesen Treuhandplan in gutem Glauben ein und nicht als Teil eines Plans oder einer Regelung, Verbote der Regel 10b5-1 (c) Der Verkäufer hat die Emittentin über diesen Handelsplan informiert und die Emittentin mit einer Kopie versorgt, und der Verkäufer hat festgestellt, dass dieser Handelsplan mit der Insiderhandelspolitik der Emittentin 146 vereinbar ist (d) Der Verkäufer hat UBSFS irgendwelche Vereinbarungen bekannt gegeben Dass der Verkäufer derzeit an der oder in den vergangenen 60 Tagen an einem anderen Makler, Händler oder Finanzinstitut beteiligt ist (jeweils ein 147Financial Institution148), der für die Erstellung eines Handelsplans eingegangen ist, der der Regel 10b5- 1 (e) Der Verkäufer unterliegt keiner rechtlichen, behördlichen oder vertraglichen Beschränkung oder Verpflichtung, die UBSFS daran hindern würde, Verkäufe gemäß diesem Handelsplan durchzuführen, f) die im Rahmen dieses Handelsplans zu veräußernde Aktie im Besitz des Verkäufers Und unterliegt keinen Pfandrechten, Sicherheitsinteressen oder sonstigen Belastungen oder Beschränkungen bei Verfügungen, mit Ausnahme derjenigen, die nach Regel 144 oder Regel 145 verhängt wurden, ggf. g) Der Verkäufer hat Gelegenheit gehabt, sich mit den Anbietern des Verkäufers zu beraten, Steuerliche, finanzielle und sonstige Aspekte dieses Handelsplans, einschließlich dieses Handelsplans146s Einhaltung von Regel 10b5-1 und anwendbares Staatsrecht. Der Verkäufer hat keine Zusicherungen von UBSFS zu diesem Tradingplan146s gemäß Regel 10b5-1 erhalten oder angewiesen. Vereinbarungen des Verkäufers Der Verkäufer erkennt und stimmt den folgenden Bestimmungen zu: (a) Brokerage Account. Der Verkäufer eröffnet vor der Annahme und Genehmigung dieses Handelsplans durch die UBSFS 10b5-1 Gruppe ein alleiniges UBSFS-Brokerage-Konto im Namen und zugunsten des Verkäufers (147Plan Account148). (B) Lieferung der Bestände. Der Verkäufer liefert alle Aktien, die gemäß diesem Handelsplan in den Plankonto verkauft werden sollen, vor dem Beginn der Verkäufe unter diesem Handelsplan. Dies schließt jegliche Optionen, PSAs, RSAs, RSUs oder ESPP-Aktien aus, die unter dem in der Anlage A aufgeführten Plan verkauft werden. Wenn der Verkaufsbetrag als Gesamtbetrag bezeichnet wird, verpflichtet sich der Verkäufer, Aktien der Aktien in einem zu vereinbarenden Betrag zu liefern Nach dem Verkäufer und UBSFS als ausreichend, um im Rahmen dieses Handelsplans erwartete Verkäufe zu tätigen, und nach Benachrichtigung von UBSFS ist die Anzahl der Aktien im Stock Account kleiner als die Anzahl der Aktien, die UBSFS-Schätzungen nach diesem Trading noch verkauft werden sollen Plan, Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Plankonto unverzüglich die Anzahl der von UBSFS spezifizierten Aktien von Aktien zur Verfügung zu stellen, um diesen Fehlbetrag zu beseitigen. (C) Absicherungsgeschäfte. Während dieses Trading-Plan in Kraft ist, hat der Verkäufer das in Regel 10b5-1 (c) (1) (i) (C) festgelegte Verbot zu befolgen, ein entsprechendes oder Sicherungsgeschäft oder eine Position in Bezug auf die Aktie einzugehen oder zu ändern . (D) Mitteilung an UBS Financial Services Inc. Der Verkäufer teilt UBSFS mit, den Verkauf so bald wie möglich zu beenden oder zu suspendieren, sobald dies bei Eintritt eines der in Absatz 7 Buchstaben a) oder b) oder Absatz 8 Buchstabe c vorgesehenen Ereignisse möglich ist. (E) Kommunikation. Der Verkäufer darf weder direkt noch indirekt irgendwelche materiellen, nichtöffentlichen Informationen über die Aktien oder Emittentin an einen Mitarbeiter der UBSFS 10b5-1 Gruppe oder einen UBSFS Financial Advisor übermitteln. (F) Einhaltung der anwendbaren Gesetze und des erforderlichen Börsengesetzes. Der Verkäufer hat alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Vorschriften einzuhalten, und der Verkäufer hat alle Einreichungen gemäß den §§ 13 und 16 des Börsengesetzes rechtzeitig zu stellen. (G) Kein Einfluß. Der Verkäufer hat nicht, und wird nicht versuchen zu üben, irgendwelche Einflüsse darüber, wie, wann oder ob die Verkäufe von Aktien nach diesem Trading Plan zu bewirken. (H) Vorräte nicht margierbar. Der Bestand ist nicht marginable und darf vom Verkäufer nicht als Sicherheit für jeden Zweck verwendet werden. (I) Ausführung, durchschnittliche Preisgestaltung und Pro Rata Verteilung des Umsatzes. UBSFS kann Aktien an einer nationalen Wertpapierbörse, im Freiverkehrsmarkt, auf einem automatisierten Handelssystem oder auf andere Weise verkaufen. UBSFS oder einer ihrer verbundenen Unternehmen können einen Markt in der Aktie tätigen und können als Auftraggeber bei der Durchführung von Verkäufen im Rahmen des Handelsplans tätig werden. In dem Maße, in dem UBSFS andere Handelspläne für die Wertpapiere von Emittent146s verwaltet, kann UBSFS Aufträge für den Verkäufer mit Aufträgen unter anderen Verkäufern zusammenfassen146 Handelspläne für die Ausführung in einem Block und verteilt jede Ausführung anteilig an jeden Verkäufer. Im Falle einer teilweisen Ausführung von Satzaufträgen verteilt UBSFS die Erlöse aller an einem bestimmten Tag tatsächlich verkauften Aktien gemäß allen Regelungsplänen der Regel 10b5-1, die die Emittenten, die UBSFS anteilig auf der Grundlage des Verhältnisses von (x) verwaltet Anzahl der zu veräußernden Aktien gemäß den Bestellanweisungen eines jeden Handelsplans an (y) die Gesamtzahl der zu verkaufenden Aktien unter allen Handelsplänen mit der gleichen Art von Auftragsanweisungen. (J) Exklusivität. Bis zum Ende des Handelsplans darf der Verkäufer keine Vereinbarung mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Aktien oder der Optionen, auf die in Anlage A verwiesen wird, mit einem anderen Finanzinstitut vereinbaren oder einen Plan für den Handel mit einem anderen Finanzinstitut erteilen Des Planes, um einen Handelsplan zu erstellen, der der Regel 10b5-1 entspricht. (K) Anerkennung der Erleichterung von der Verpflichtung zur Umsatzbeteiligung. UBSFS wird von der Verpflichtung zur Veräußerung von Aktien, wie aus Absatz 1 anderweitig vorgeschrieben, jederzeit zu entrichten, wenn: (i) UBSFS festgestellt hat, dass (A) es durch eine gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkung verboten ist, Seinen verbundenen Unternehmen oder dem Verkäufer oder den Verkäufer oder den verbundenen Unternehmen oder (B) eine wesentliche nachteilige Änderung an den Finanzmärkten, in der Markttätigkeit im Bestand oder in den internen Systemen von UBSFS oder einer ihrer Tochtergesellschaften, einem Ausbruch oder einer Eskalation von Feindseligkeiten oder einer anderen Krise Oder ein Unglück aufgetreten ist (in jedem Fall, dessen Wirkung es ist, es im alleinigen Urteil UBSFS zu veranlassen, für UBSFS zu veräußern, Aktien zu verkaufen) oder (C) eine Handelsaussetzung in Bezug auf den Bestand durch die Wertpapiere und Börsenkommission oder der primär notierte Börse oder ein Delisting der Aktie oder eines Bankenmoratoriums aufgetreten ist, wenn UBSFS keinen Verkauf aus solchen Gründen ausüben kann, so hat UBSFS diesen Verkauf so schnell wie möglich nach der Beendigung oder Beendigung dieser Sache, Zu den in Absatz 1 der Anlage A (ii) festgelegten Beschränkungen Dieser Handelsplan wird gemäß Absatz 7 unterbrochen (iii) Dieser Handelsplan wird gemäß Absatz 8 unter 5 festgelegt. Regel 144 und Regel 145. In Bezug auf den Verkauf von Beständen gemäß Regel 144 oder Regel 145 verpflichten sich Verkäufer und UBSFS, die folgenden Bestimmungen einzuhalten: a) Vereinbarungen des Verkäufers gemäß Regel 144 und Regel 145. (I) Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Person oder ein Unternehmen zu veranlassen, mit dem der Verkäufer verpflichtet ist, den Verkauf von Aktien gemäß Artikel 144 Buchstabe a Ziffer 2 zu ergänzen, oder (e) keine Maßnahmen zu ergreifen Dass der Verkauf hiervon nicht alle anwendbaren Anforderungen von Regel 144 oder Regel 145 erfüllt. (Ii) Der Verkäufer verpflichtet sich, die UBSFS Forms 144 für den Verkauf zu vervollständigen, auszuführen und zu liefern, um im Rahmen des Handelsplans zu solchen Zeiten und in solchen Zahlen wie UBSFS zu erfolgen Beantragt Der Verkäufer erteilt der UBSFS eine Vollmacht, die im Auftrag des Verkäufers zu vervollständigen und zu archivieren hat. Formblätter 144. Der Erläuterungsabschnitt jedes eingereichten Formulars 144 enthält eine Erklärung, wonach die unter das Formular 144 fallenden Aktien gemäß a Regel 10b5-1 Handelsplan, der zum Zeitpunkt des Datums datiert wurde, und die Vertretung bezüglich des Verkäufers146s Kenntnis der materiellen nichtöffentlichen Informationen spricht von diesem Planannahmedatum. (Iii) Der Verkäufer verpflichtet sich, die UBSFS-Regel 144 Seller146s Vertretungsbriefe (in der Form, die als Anlage C beigefügt ist) zu vervollständigen, zu vervollständigen und zu liefern, für Verkäufe, die im Rahmen des Handelsplans zu solchen Zeiten und in solchen Nummern durchgeführt werden sollen, wie UBSFS anfordert. (Iv) Der Verkäufer verpflichtet sich, 10b5-1 Gruppe von UBSFS unverzüglich zu benachrichtigen, wenn es irgendeine Änderung im Verkäufer146s Beschäftigung, Affiliate oder Nicht-Affiliate-Status gibt. B) Vereinbarungen von UBSFS zu Regel 144 und Regel 145. (I) UBSFS verpflichtet sich, alle Verkäufe gemäß dem Handelsplan gemäß der Art des Verkaufsbedarfs von Regel 144 durchzuführen. UBSFS berührt nicht die Verkäufe, die sie kennt, die nachträgliche Mengenbegrenzung nach Regel 144 überschreiten. (Ii) UBSFS verpflichtet sich, diese von dem Verkäufer gemäß Absatz 5 Buchstabe a) Ziffer ii) im Auftrag des Verkäufers gemäß dem anwendbaren Recht erteilten Formulare 144 einzureichen. (Iii) UBSFS verpflichtet sich, diese vom Vertragspartner gemäß Absatz 5 (a) (iii) im Auftrag des Verkäufers zur Verfügung gestellte Rule 144 Seller146s Vertretungsbriefe vorzulegen, 6. Optionen. Falls zutreffend, stimmen der Verkäufer und die UBSFS den Bestimmungen über die Ausübung der in Anlage A enthaltenen Optionen zu. (A) Verkäufer146 Vertretungen und Garantien. (I) Der Verkäufer vertritt und garantiert, dass die in der Anlage A aufgeführten Optionen ohne Pfandrechte, Sicherheitsinteressen oder sonstige Belastungen oder Beschränkungen bei der Ausübung des Pfandrechts freigegeben werden, außer der Anforderung, dass der Verkäufer den Ausübungsbestimmungen entspricht Optionen und (ii) Die Aktien, die durch Ausübung der Optionen erworben wurden, sind vom Verkäufer ohne Pfandrechte, Sicherheitsinteressen oder sonstige Belastungen oder Verfügungsbeschränkungen frei und frei zu halten. (I) Der Verkäufer verpflichtet sich, die UBSFS-Aktienoption-Ausübungsmitteilungen in der von der Emittentin zur Verfügung gestellten Formular für die Ausübung von Optionen gemäß dem Handelsplan zu diesen Zeiten und in solchen Nummern, wie UBSFS beantragt, zu vervollständigen, auszuführen und zu liefern. Der Verkäufer ermächtigt die UBSFS, diese Aktienoption-Ausübungsmitteilungen an die Emittentin an den Verkäufer146 zu liefern, soweit dies für die Durchführung dieser Übungen erforderlich ist, und die Abwicklung der Aktien, die diesen Optionen unter dem Handelsplan zugrunde liegen, zu erledigen. Der Verkäufer verpflichtet sich, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass die bei der Ausübung der Optionen erhaltenen Aktien dem Plankonto unverzüglich nach Erteilung des anwendbaren Aktienoptionsformulars der Emittentin 146 zugestellt werden. (Ii) UBSFS wird von seiner Verpflichtung zur Ausübung von Options - und Verkaufsbeständen befreit, sofern dies nicht anderweitig erforderlich ist, wenn der Verkäufer keine Aktienoptionen Ausübungshinweise oder zugrunde liegende Aktien erteilt hat. (I) UBSFS übt eine ausreichende Anzahl von Optionen aus, um diese Verkäufe in der in Anhang A genannten Weise zu tätigen. (Ii) UBSFS erteilt im Zusammenhang mit der Ausübung von Optionen die Emittentin den Ausübungspreis zusammen mit den entsprechenden Beträgen Zur Erfüllung von Verrechnungspflichten. Diese Beträge werden vom Erlös der Veräußerung der Aktie abgezogen, ggf. mit verspäteten Gebühren. (Iii) UBSFS übt in keinem Fall eine Option aus, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung die Kosten der Optionsausübung (zuzüglich der Gebühren und Provisionen) gleich oder größer als der Marktwert der Aktie sind. 7. Aussetzung. Die Verkäufe im Rahmen dieses Handelsplans werden wie folgt ausgesetzt: (a) Sofort nach dem Datum, an dem die UBSFS vom Verkäufer oder der Emittentin über die rechtlichen, vertraglichen oder aufsichtsrechtlichen Beschränkungen für Verkäufer oder Verkäuferin, die UBSFS daran hindert, Aktien unter diesem Handel zu verkaufen, Plan, dass eine Beschränkung für den Verkäufer anwendbar ist, ohne die Gründe für die Beschränkung anzugeben), einschließlich einer Beschränkung auf der Grundlage des Verkäufers146s Bewusstsein für wesentliche nichtöffentliche Informationen im Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot für Emittentin 146s Wertpapiere (Transaktionen, auf deren Grundlage Regel 14e-3 des Börsengesetzes könnte verletzt werden). Der Verkäufer oder die Emittentin benachrichtigt die UBSFS schriftlich über ihre Absicht und gibt den Anfangsdatum und das Enddatum in dem Umfang an, in dem sie die Aussetzung oder die vorübergehende Widerrufsfrist bekannt haben. Die Kündigung ist mindestens zwei (2) Geschäftstage vor Beginn oder Ende des Aussetzungstages vorzulegen. (B) Im Falle eines qualifizierenden Wertpapierangebots, unverzüglich nach dem Tag, an dem die UBSFS von der Emittentin oder dem Verkäufer des Aussetzungstages bekannt gegeben wird, bis UBSFS von der Emittentin oder dem Verkäufer vom Wiederaufnahmedatum bekannt gegeben wird. aber . Dass (i) der Verkäufer bescheinigt, dass der Verkäufer keine Kontrolle über den Aussetzungstag oder den Wiederaufnahmedatum hat und (ii) wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, eine solche Bescheinigung zu machen, so führt dieser Absatz zu einer Kündigung des Handelsplans und nicht zur Aussetzung. 147Qualisierung des Wertpapierangebots148 bedeutet jedes Angebot von Wertpapieren der Emittentin für Bargeld, bei dem der Blei-Underwriter, Lead Manager, Erstkäufer, Vermittler oder andere Einrichtung, die eine ähnliche Funktion ausübt (jeweils ein 147Underwriter148), dem Verkäufer verpflichtet ist, die Verkaufsfähigkeit des Verkäufers zu beschränken Nach diesem Handelsplan. 147Suspensionsdatum 148 bezeichnet das Datum, an dem ein vorläufiger Prospekt, der ein Memorandum anbietet und ein Rundschreiben oder ein anderes Offenlegungsdokument anbietet (jeweils ein 147Vergebenes Dokument 148), zuerst zur Vermarktung von Wertpapieren der Emittentin durch den Underwriter verwendet wird oder wenn ein vorläufiges Buchungsdokument nicht verwendet wird, Der Tag, an dem die versicherungstechnische Vereinbarung, der Kaufvertrag, die Vermittlungsvereinbarung oder eine ähnliche Vereinbarung (jeweils ein 147Unterwriting Agreement148) vom Underwriter und der Emittentin eingegangen ist. 147Resumption Date148 bedeutet den Tag unmittelbar nach Ablauf der Frist, während derer der Verkäufer aufgrund des Vertrages über die Veräußerung nach diesem Handelsplan beschränkt wurde. (C) Für den Fall, dass die UBSFS 10b5-1 Gruppe auf wesentliche nichtöffentliche Informationen über die Emittentin oder die Aktie aufmerksam wird, kann UBSFS nach anwendbarem Recht oder nach eigenem Ermessen feststellen, dass sie den Verkauf im Rahmen dieses Handelsplans aussetzen . In diesem Fall hat UBSFS den Verkäufer unverzüglich über die Aussetzung der Verkäufe im Rahmen dieses Handelsplans zu unterrichten. 8. Kündigung. Dieser Handelsplan endet frühestens wie folgt: (a) am Ende des Handels am 8. März 2012 (b) unverzüglich nach dem Tag, an dem die UBSFS vom Verkäufer die Kündigung dieses Handelsplans bekannt gibt In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer, die Emittentin unverzüglich über die Kündigung (c) bei der angemessenen Feststellung durch UBSFS oder unverzüglich nach der angemessenen Feststellung durch den Verkäufer und der Mitteilung an UBSFS zu informieren, dass dieser Handelsplan nicht der Regel 10b5-1 entspricht (d ) Unverzüglich nach dem Datum, an dem UBSFS über den Tod des Verkäufers (e) informiert wird, sobald der Verkäufer keine Aktien gemäß Absatz 4 Buchstabe b erteilt hat oder die Lieferanforderungen bezüglich der in der Anlage D festgelegten Optionen nicht erfüllt Oder (f) das Datum, an dem die Gesamtzahl der Aktienbestände, die gemäß diesem Handelsplan verkauft wurden, 74.200 Aktien erreicht. 9. Vertraulichkeit. UBS Financials Services, Inc. wird die Vertraulichkeit dieses Plans beibehalten und die spezifischen Bestimmungen dieses Plans nicht an irgendeine Person oder Einrichtung weitergeben, außer: (i) an diejenigen Personen, die die Informationen in der Ausführung und Verwaltung von vernünftigerweise kennen müssen Der Handelsplan (ii) auf jede Anfrage von der Sicherheits - und Austauschkommission, der FINRA, der NYSE oder einer anderen Selbstregulierungsorganisation, einer staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde oder einer anderen Regierungsbehörde bezüglich des Handelsplans zu antworten, (iii) auf irgendeine andere Person oder Körperschaft in dem Umfang, in dem diese Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder durch eine von einem zuständigen Gerichtsstand erteilte Vorladung. 10. Entschädigung Haftungsbeschränkung (I) Der Verkäufer verpflichtet sich, UBSFS und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden und Verbindlichkeiten zu entschädigen und zu verletzen (einschließlich, ohne Einschränkung, irgendwelche gesetzlichen oder sonstigen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verteidigung oder Ermittlung vernünftigerweise entstanden sind Eine solche Handlung oder einen Anspruch) (zusammengefasste 147Losses148), die sich aus (A) UBSFS146s Handlungen ergeben, die in Übereinstimmung mit diesem Handelsplan getroffen oder nicht getroffen wurden, (B) jede Verletzung des Verkäufers dieses Handelsplans (einschließlich Verkäufer146s Darstellungen und Garantien) Hiermit) oder (C) jegliche Verletzung der geltenden Gesetze oder Verordnungen durch den Verkäufer. Diese Entschädigung überlässt die Kündigung dieses Handelsplans. (Ii) UBSFS verpflichtet sich, den Verkäufer von und gegen alle Verluste, die sich aus der groben Fahrlässigkeit oder dem vorsätzlichen Verschulden von UBSFS im Zusammenhang mit diesem Handelsplan ergeben, zu entschädigen und zu verletzen. (B) Haftungsbeschränkung (I) Unbeschadet sonstiger Bestimmungen haftet UBSFS nicht an den Verkäufer, und der Verkäufer haftet nicht an UBSFS, für: (A) besondere, indirekte, strafbare, vorbildliche oder Folgeschäden oder zufällige Verluste oder Schäden jeglicher Art , Auch wenn auf die Möglichkeit solcher Verluste oder Schäden hingewiesen wird oder wenn solche Verluste oder Schäden vernünftigerweise vorhersehbar gewesen wären oder (B) jegliche Nichterfüllung oder Aufhebung der Leistung oder eine Verzögerung der Leistung, die sich aus einer Ursache oder einem Umstand ergibt, Seine vernünftige Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Versagen von elektronischen oder mechanischen Geräten, Streiks, Scheitern von gemeinsamen Träger - oder Versorgungssystemen, Unwetter, Marktstörungen oder anderen Ursachen, die gemeinhin als Gottesdienste bekannt sind148. (Ii) Unbeschadet sonstiger Bestimmungen haftet UBSFS nicht dem Verkäufer für (A) die Ausübung der Ermessensbefugnis oder die Ermessensbefugnis im Rahmen dieses Handelsplans, falls vorhanden, oder (B) die Nichteinhaltung eines nach Absatz 1 geforderten Verkaufs , Mit Ausnahme von Fehlern, um Verkäufe infolge grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verschulden von UBSFS zu veranlassen. 11. Vereinbarung zum Schiedsgericht. Ein Streit zwischen dem Verkäufer und dem UBSFS, der sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Handelsplan oder einer Transaktion in Bezug auf diesen Handelsplan ergibt, wird nur durch Schiedsgerichtsbarkeit bestimmt, wie sie in der UBSFS-Brokerage-Kontovereinbarung gemäß Absatz 4 Buchstabe a vorgesehen ist. (A) Alle Mitteilungen an UBSFS im Rahmen dieses Handelsplans sind schriftlich an die 10b5-1 Gruppe von UBSFS per Telefax an Faxnummer zu übermitteln. (B) Alle Mitteilungen an den Verkäufer im Rahmen dieses Handelsplans sind per Post an die untenstehende Adresse zu übermitteln: (c) UBSFS wird die Verkäufe von Aktien und Ausübung von Optionen unter diesem Handelsplan an den Verkäufer und an die Emittentin per E-Mail mitteilen Bei den unten genannten Adressen bis 18.00 Uhr (ET) am Tag der Vollstreckung auf einer bestmöglichen Bemühungen mit einem Abschlussbericht um 12.00 Uhr (ET) am folgenden Geschäftstag. Der Verkäufer und die Emittentin erklären sich damit einverstanden, UBSFS schriftlich über alle Änderungen der Kontaktinformationen zu informieren. 13. Änderungen und Änderungen. Dieser Handelsplan und die Ausstellungsstücke können vom Verkäufer nur mit schriftlicher Zustimmung von UBSFS geändert werden und von UBSFS mit folgenden Unterlagen versehen werden, die jeweils zum Zeitpunkt der Änderung datiert sind: a) eine vom Verkäufer unterzeichnete Bescheinigung, die bescheinigt, dass die Vertretungen und Gewährleistungen des Verkäufers, die in diesem Handelsplan enthalten sind, sind zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Bescheinigung und zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Bescheinigung und zu diesem Zeitpunkt und b) einer von der Emittentin vollständig ausgegebenen Emittentenbescheinigung im Wesentlichen in Form von Anlage B. 14. Widerspruch mit dem Gesetz. Sollte eine Bestimmung dieses Handelsplans mit dem anwendbaren gegenwärtigen oder künftigen Gesetz, Regel oder Regulierung unvereinbar sein oder wird, so gilt diese Bestimmung als modifiziert oder, falls erforderlich, zur Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Regelungen oder Regelungen. Alle anderen Bestimmungen dieses Handelsplans werden fortgesetzt und bleiben in voller Kraft und Wirkung. 15. Geltendes Recht. Dieser Handelsplan wird nach den innerstaatlichen Gesetzen des Staates New York geregelt und ausgelegt. 16. Gesamte Vereinbarung Dieser Handelsplan, einschließlich Exponate, und der in Absatz 4 Buchstabe a genannte Vermittlungskontovertrag bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Handelsplan und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Vereinbarungen in Bezug auf diesen Handelsplan. 17. Gegenstücke. Dieser Trading-Plan kann in einer beliebigen Anzahl von Pendants unterzeichnet werden, die jeweils ein Original sind, mit der gleichen Wirkung, als ob die Signaturen dazu und auf demselben Instrument auf demselben Instrument liegen, jedoch, dass (i) Verkäufer146s Adoptionsdatum das gleiche Datum ist Dieser Verkäufer hat diesen Handelsplan und seine Exponate unterzeichnet, (ii) der Handelsplan-Inkrafttreten kann nicht früher als zwei Wochen nach dem Verkäufer sein 146s Adoptionsdatum, (iii) der Emittent146s Zertifizierungsdatum, wie in Anlage B definiert, darf nicht früher als sein Das Anlieferungsdatum des Verkäufers 146s und (iv) UBSFS genehmigt und akzeptiert diesen Handelsplan nicht zu einem Zeitpunkt, der vor dem Anlieferungsdatum des Verkäufers 146 und dem Emittent146s Zertifizierungsdatum liegt. HINWEIS: DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT EINE PREDISPUTISCHE SCHIEDSKLAUSEL IN ABSATZ 11. ZU URKUND DESSEN haben die Unterzeichneten diesen Handelsplan ab dem unten angegebenen Datum unterzeichnet. HARRY O. NICODEMUS IV Name: Harry O. Nicodemus IV 9. März 2011 HINWEIS: Das Unterzeichnungsdatum muss gleich dem Verkäufer146s Adoption Date sein, wie im Eröffnungsabschnitt dieses Handelsplans definiert. AKZEPTIERT VON: UBS FINANCIAL SERVICES INC. Name: Igor Shteyn Datum Titel: Geschäftsführer Name: Christopher DeLuca Datum Titel: Direktor

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